In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme erläutert, und zwar getrennt nach Mittelzu- und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit, unabhängig von der Gliederung der Bilanz.

Ausgehend vom Ergebnis vor Steuern wird der Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Das Ergebnis vor Steuern wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (im Wesentlichen Abschreibungen) und Erträge bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen im Working Capital, in dem auch die Veränderung der Vermieteten Vermögenswerte und die Veränderung der Forderungen aus Finanzdienstleistungen ausgewiesen werden, ergibt sich der Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit.

Die Investitionstätigkeit umfasst neben Zugängen im Sachanlagevermögen und bei Beteiligungen auch die Zugänge aktivierter Entwicklungskosten.

In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelabflüssen aus Dividendenzahlungen und der Tilgung von Anleihen die Zuflüsse aus der Kapitalerhöhung, der Begebung von Anleihen sowie die Veränderung der übrigen Finanzschulden enthalten.

Die Veränderungen der Bilanzposten, die in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen nicht zahlungswirksam sind und ausgesondert werden.

Im Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit sind im Jahr 2011 Zahlungen für erhaltene Zinsen von 7.202 Mio. € (Vorjahr: 4.238 Mio. €) und für gezahlte Zinsen von 4.796 Mio. € (Vorjahr: 3.049 Mio. €) enthalten. Darüber hinaus enthält das Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen (Anhangangabe 7) Dividenden in Höhe von 1.487 Mio. € (Vorjahr: 1.174 Mio. €).

An die Aktionäre der Volkswagen AG wurden Dividenden in Höhe von 1.034 Mio. € (Vorjahr: 754 Mio. €) gezahlt.

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Mio. €

 

31.12.2011

 

31.12.2010

Zahlungsmittelbestand laut Bilanz

 

18.291

 

18.670

Termingeldanlagen

 

–1.796

 

–442

Zahlungsmittelbestand laut Kapitalflussrechnung

 

16.495

 

18.228

Termingeldanlagen werden nicht als Zahlungsmitteläquivalente eingestuft, da sie eine Laufzeit von mehr als drei Monaten haben.

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