Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG haben am 18. November 2011 die gesetzlich erforderliche jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Die beiden Gremien erklären darin, dass den am 2. Juli 2010 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit Abgabe der vorherigen Entsprechenserklärung am 3. Dezember 2010 mit Ausnahme der Ziffer 4.2.3 Abs. 4 (Abfindungs-Cap) uneingeschränkt entsprochen wurde und wird.
Das Abfindungs-Cap wurde und wird beim Neuabschluss von Vorstandsverträgen berücksichtigt, nicht jedoch bei Abschluss von Verträgen mit Vorständen ab deren dritter Amtszeit, soweit im ersten Vertrag kein Cap vorgesehen war. Insoweit wurde und wird ein Bestandsschutz eingeräumt.
Die aktuelle gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG haben wir auf unserer Website unter www.volkswagenag.com/ir veröffentlicht.
Auch den Anregungen des Kodex wird der Volkswagen Konzern weitgehend folgen. Es ist jedoch nicht vorgesehen, den langfristigen Erfolg bei der Vergütung des Aufsichtsrats zu berücksichtigen (Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2). Wir werden diesbezüglich weiterhin insbesondere die Rechtsprechung und die Diskussion in der Fachöffentlichkeit verfolgen.
Am 23. November 2011 haben Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG in ihrer Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex mitgeteilt, dass den am 2. Juli 2010 bekannt gemachten Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 29. November 2010 entsprochen wurde und wird. Allerdings galten und gelten die Einschränkungen, dass der Aufsichtsrat keinen Nominierungsausschuss bildet (Ziffer 5.3.3) und dass die Wahlen zum Aufsichtsrat nicht als Einzelwahl durchgeführt werden (Ziffer 5.4.3 Satz 1). Ein Nominierungsausschuss erhöht nach Ansicht des Aufsichtsrats lediglich die Zahl der Ausschüsse, ohne die Arbeit des Gremiums spürbar zu verbessern. Listenwahlen sind bei demokratischen Abstimmungen durchaus üblich. Seit dem 23. November 2009 wird beim Neuabschluss von Vorstandsverträgen ein Abfindungs-Cap vereinbart und damit ab diesem Zeitpunkt der Ziffer 4.2.3 Abs. 3 und 4 für Neuverträge entsprochen. Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, bleiben aus Gründen des Bestandsschutzes von dieser Neuregelung unberührt. Die Entsprechenserklärung der AUDI AG ist auf der Internetseite www.audi.de/cgk-erklaerung veröffentlicht.
Hinsichtlich der im Kodex enthaltenen Anregungen gilt für die AUDI AG Folgendes: Die AUDI AG überträgt die Hauptversammlung bis zum Beginn der Aussprache im Internet. So wird dem Informationsbedürfnis und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des einzelnen Aktionärs ausgewogen Rechnung getragen. Bei dieser Vorgehensweise besteht nach Auffassung des Aufsichtsrats und des Vorstands der AUDI AG kein Anlass, die Erreichbarkeit eines Stimmrechtsvertreters des Unternehmens (Ziffer 2.3.3 Satz 3 Halbsatz 2) für abwesende Aktionäre während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Darüber hinaus enthält die erfolgsorientierte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats keine auf den langfristigen Erfolg bezogenen Bestandteile (Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2). Diesbezüglich soll weiterhin die Diskussion in der Fachöffentlichkeit verfolgt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der MAN SE haben in ihrer Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex vom Dezember 2011 mitgeteilt, dass die MAN SE den Empfehlungen des Kodex nach Maßgabe ihrer Entsprechenserklärung vom Dezember 2010 beziehungsweise der Ergänzung vom Mai 2011 und der Mitteilung zu dieser Ergänzung vom Juli 2011 entsprochen hat und den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung der MAN SE ist auf der Internetseite www.man.eu veröffentlicht. Auch Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Renk Aktiengesellschaft, eine Tochtergesellschaft der MAN SE, haben eine Entsprechenserklärung abgegeben, die auf der Internetseite unter www.renk.eu veröffentlicht ist.
Bei der Scania AB sind die Leitungs- und Überwachungsaufgaben zwischen der Hauptversammlung, dem Direktorium (Board of Directors) und dem Präsidenten/Generaldirektor (CEO) verteilt. Sie richten sich nach der Satzung, dem schwedischen Gesellschaftsrecht, den Börsenzulassungskriterien und anderen zu beachtenden Gesetzen und Regelungen, wie zum Beispiel dem Schwedischen Corporate Governance Kodex. Weitere Einzelheiten zur Corporate Governance der Scania AB und deren Entsprechenserklärung zum Schwedischen Corporate Governance Kodex sind auf der Internetseite www.scania.com veröffentlicht.
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DER VOLKSWAGEN AG
www.volkswagenag.com/ir
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DER AUDI AG
www.audi.de/cgk-erklaerung
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DER MAN SE
www.man.eu/MAN/Investor_Relations
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DER SCANIA AB
www.scania.com/scania-group/corporate-governance