Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG strebt im Hinblick auf den betriebenen Unternehmensgegenstand, die Größe der Gesellschaft und den Umfang der internationalen Geschäftstätigkeit an, bei der Zusammensetzung dieses Gremiums folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Mindestens drei Aufsichtsratsmandate sollen Personen innehaben, die im besonderen Maße die Eigenschaft der Internationalität verkörpern.
- Auf Seite der Anteilseigner sollen mindestens vier Aufsichtsmitglieder Personen sein, die weder eine Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern des Volkswagen Konzerns wahrnehmen noch in einer geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Volkswagen AG oder deren Vorstand stehen, die einen Interessenkonflikt begründen könnte.
- Mindestens zwei Aufsichtsratsmandate sollen von Frauen wahrgenommen werden; dabei soll wenigstens ein Mandat auf die Anteilseigner entfallen.
- Weiterhin sollen bei Wahlvorschlägen in der Regel keine Personen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr vollendet haben.
Die ersten drei Ziele sind bereits erreicht. Auch werden bei Vorschlägen für die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats in der Regel keine Personen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr vollendet haben.