Zukünftige rechtliche Unternehmensstruktur

Am 8. September 2011 teilte die Volkswagen AG mit, dass die angestrebte Verschmelzung mit der Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE) nicht innerhalb des in der Grundlagenvereinbarung vorgesehenen Zeitrahmens umsetzbar ist. Zu diesem Ergebnis kam der Vorstand der Volkswagen AG nach Gesprächen mit der Porsche SE. Dennoch halten alle Beteiligten an dem Ziel fest, den Integrierten Automobilkonzern mit Porsche zu schaffen und sind davon überzeugt, dass dies gelingen wird.

Aufgrund der bestehenden rechtlichen Hürden, insbesondere aus den laufenden Verfahren beziehungsweise Klagen gegen die Porsche SE in Deutschland und den USA wegen behaupteter Marktmanipulation, war eine Quantifizierung der wirtschaftlichen Risiken und damit eine Bewertung der Porsche SE für die Ermittlung des Austauschverhältnisses aus Sicht von Volkswagen nicht möglich.

Der Vorstand analysiert, ob neben den in der Grundlagenvereinbarung fest vereinbarten Put-/Call-Optionen weitere Handlungsmöglichkeiten bestehen, um das Ziel des Integrierten Automobilkonzerns mit Porsche zu erreichen.

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