Sehr geehrte Damen und Herren,
der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat sich im Geschäftsjahr 2011 regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens befasst. Den gesetzlichen Vorschriften und den Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend, unterstützten wir den Vorstand bei der Geschäftsführung und berieten ihn in Fragen der Unternehmensleitung. In sämtliche Entscheidungen, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Darüber hinaus erörterten wir mit dem Vorstand in regelmäßigen Abständen aktuelle strategische Überlegungen.
Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand turnusmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die Geschäftsentwicklung, die Planung und die Situation des Unternehmens einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements informiert. Gleiches gilt für alle wesentlichen Fragen in Bezug auf die geplante Schaffung eines Integrierten Automobilkonzerns mit Porsche und die Bildung eines Nutzfahrzeugkonzerns aus MAN, Scania und Volkswagen. Außerdem berichtete der Vorstand fortlaufend über weitere aktuelle Themen sowie über die Compliance. Entscheidungsrelevante Unterlagen erhielten wir stets rechtzeitig vor den Aufsichtsratssitzungen. Darüber hinaus erreichte uns monatlich ein detaillierter Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäftslage und die Vorausschätzung für das laufende Jahr. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen erläuterte der Vorstand ausführlich in schriftlicher oder mündlicher Form. Zusammen mit dem Vorstand analysierten wir die Ursachen für die Abweichungen, um anschließend gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können.
Auch zwischen den Aufsichtsratssitzungen beriet sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstandsvorsitzenden, unter anderem über die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Volkswagen Konzerns.
Im Geschäftsjahr 2011 fanden insgesamt sechs Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Die durchschnittliche Präsenzquote lag bei 94 %; sämtliche Aufsichtsratsmitglieder waren bei mehr als der Hälfte der Sitzungen anwesend. Über eilbedürftige Angelegenheiten wurden schriftlich beziehungsweise unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel entschieden.